Einzelschritte zur Normalität mit Covid-19

Aktualität: erstellt Mitte März 2020, ergänzende Links im April 2020

Wie die Rückkehr zur Nor­malität aus­sehen wird, ist von Über­le­gungen der Ent­scheidungs­träger in Poli­tik und Wirt­schaft ab­hän­gig. Die ein­zelnen Schritte werden daher (meist) logisch ge­setzt werden.

Nach­folgend sind Ideen auf­ge­listet, die dem­gemäß zu er­warten sind.

Logisch ist jedenfalls, dass der Zeit­punkt der ein­zelnen Schritte mit Bedacht auf die Kapa­zitä­ten des Gesund­heits­wesens ge­setzt werden.

Logisch ist auch, dass mit der Rück­kehr zur Nor­malität nicht bis zum Ab­klingen der Epi­demie gewartet werden kann.

⏹ Priorität 1

Ausge­wählte Kinder dür­fen wieder zur Schule

Schüler, die zu Hause nicht aus­reichend Mög­lich­keit haben, am digi­talen Unter­richt teil­zu­nehmen und auch Schüler, denen es daheim an ent­sprechender Unter­stützung mangelt, dürfen wieder die Schule besuchen.

Die Schwerpunkte:
  • Spezialklassen für Sprachunterricht in Deutsch
  • Hauptfächer: Mathematik, Ethik, Naturwissenschaften
  • Ziel ist es, die Schüler an das Niveau der Klasse heranzuführen
Die Sicherheitsmaßnahmen:
  • nur eine Hand­voll Schüler pro Klasse werden ein­geteilt
  • das Klassen­zimmer lässt ent­sprechende Sicher­heits­abstände zu
  • die Räume und die Lehr­mittel werden laufend des­infiziert
  • Lehrer und Schüler werden regel­mäßig auf Covid-19 ge­testet
  • Mund­schutz wird nicht vor­ge­schrieben
Für Schüler, die zu Hause nicht be­treut werden können, ist eben­falls ein Schul­besuch möglich (weitest­gehend Normal­unter­richt).

Zusätzlich wird Unter­richt in den Sommer­monaten ange­boten. Lehrer, die zuvor nicht ein­ge­setzt waren (Risikogruppen) melden sich für das Sommer­semester frei­willig und profi­tieren von den ständigen Ge­sundheits­tests.

Erholung im Freien

Ein­schränkun­gen müssen auch wieder auf­ge­hoben werden, um eine po­sitive Stimmung - so weit dies mög­lich ist - zu er­halten.

Die Bundes­gärten werden sofort wieder geöffnet.

Ausflüge, gleichgültig ob zur Sport­ausübung oder zur Er­holung werden unter Sicher­heits­auflagen gestattet. Die Sicherheits­maßnahmen:
  • keine Gruppen beim Wandern oder in der Sonne sitzen - ausge­nommen Familien­mitglieder im gleichen Haus­halt
  • Mindest­abstand ist strikt einzu­halten und wird kontrol­liert/sanktio­niert

Antikörpertest

Solche Tests sind ganz ent­scheidend und es werden so viele Testungen wie logis­tisch möglich durch­geführt.

Begonnen wird mit den Tests der im Gesundheits­wesen beschäftig­ten Personen, gefolgt von den System­erhal­tern.

Inhaber und Mit­arbeiter von Klein­betrieben werden bei den weiteren Testungen vor­gereiht. Der Test für diese Gruppe wird vom Staat finanziert.

Mitarbeiter von Kon­zernen können nur auf Firmen­kosten ge­testet werden. Alle Privat­personen können sich auf ei­gene Kosten testen lassen. Die Test­ein­teilung für diesen Personen­kreis ist nach­rangig.

Alle getesteten Personen erhalten einen Ausweis. Das Ergebnis wird auch auf der E-Card ein­ge­tragen. Immune Per­sonen erhalten zusätzlich eine Ansteck­plakette, die nur der In­formation der Umge­bung dient, aber per se keine Sonder­rechte be­gründet. (z.B. keine Ausnahmen bei Ab­standsregel, Mund­schutz etc.)

Die Be­rechti­gungen von zerti­fizier­ten anti­körper­geteste­ten Personen beziehen sich auf die Mög­lichkeit der Aus­übung bestimm­ter Berufe.

Berufsausübung mit Anti­körpertest

Es werden Berufs­gruppen (ein­schließlich Assis­tenz und Hilfs­dienste) definiert, die ihren Beruf nach einem erfolg­reichen Anti­körper­test wieder auf­nehmen dürfen:

Beispiele:
  • Therapien (Physio, Ergo, ...)
  • Chiropraktik
  • Friseure
  • Fitness­training
  • Facharzt­praxen (Zahn, Lungen...)
  • ...

⏹ Priorität 2

Öffnung von Handels- und Dienst­leistungs­betrieben

Die besonders benach­teiligten Klein­betriebe er­halten vorrangig die Möglich­keit wieder aufzu­sperren.

Die Sicherheitsmaßnahmen:
  • Sicherheits­abstände sind einzu­halten und zu kontrol­lieren
  • alter­nativ: Bewilligung durch lokalke Be­hörde zum Ver­kauf im Freien (Geh­steig, Park­platz...)
  • Zugangs­begrenzung elektro­nisch oder durch Mit­arbeiter
  • tägliche Des­infektion
  • Mundschutz wird nicht vorge­schrieben
Den Lebensmittel­konzernen, die bisher vom Ver­kauf von non-food-Ar­tikeln profi­tiert haben, wird eine Sonder­zahlung in einen Hilfs­fonds für Klein­betriebe vorge­schrieben.

▓ Eine Zwischenlösung - Corona Finanz­hilfe: ▓

Gastronomie

Gastronomie­betriebe mit Schani­garten dürfen die Tische im Freien auch für die Über­gabe von Be­stellungen benutzen. Ebenso möglich ist die Be­nutzung eines Verkaufs­fensters für die Über­gabe der Speisen.
  • Sicherheits­abstände sind einzu­halten und zu kontrol­lieren
Es werden alternative Geschäfts­modelle forciert.
  • fahrbare Küchen (Beispiel WOK-Küchen in Asien) werden büro­kratie­frei tempo­rär be­willigt
    • Die Gerichte werden elek­tronisch bestellt, während die Küche vor dem Haus posi­tioniert ist - Ab­holung/Über­gabe beim Haus­tor
  • Zustellservice mit edlem Geschirr/Be­steck und ein­gekühl­tem Sekt
    • Der Zusteller kommt im weißen Outfit mit weißen Hand­schuhen und mit Mund­schutz oder alternativ mit Anti­körper­test-Plakette
    • Der Zu­steller mit Antikörper­test-Plakette darf auch im Wohn­zimmer ser­vieren
    • Geschirr und Besteck (mit Firmen­logo) wird zum ange­messenen Preis be­zahlt
    • Der Kunde erhält elek­tronisch Fotos der bestellten Spei­sen und ein Foto, das während der Zu­stellung aufge­nommen worden ist (vorbereitet für die Verwen­dung in den so­zialen Medien)
  • ...

Öffnung der Kinder­gärten und Spiel­plätze

Kinder brauchen Bewe­gung und können nicht über längere Zeit zum Still­halten gezwungen werden.

Daher werden Kinder­gärten mit Betreuungs­personal, das Anti­körper­test durchge­macht hat, wieder öffnen.

Da die Ansteckung unter Kindern sehr gering ist, wird auch der Besuch von Spiel­plätzen wieder ge­stattet.

Die Eltern sind ange­halten, vor und nach dem Spiel­platz­besuch auf Ein­haltung der Hygiene (Hände waschen, desinfiziern) zu achten.

Gefährdete Personen

Gefährdete Personen bedürfen eines be­sonderen Schutzes. Es können dies Personen mit Vor­erkran­kungen sein oder be­tagte Mit­bürger.

Personen, die sich selbst als gefährdet ein­stufen, können einen dies­bezüglichen Eintrag in einer Evidenz­liste veranlassen. Der Status wird auch auf der E-Card vermerkt.

Allein auf Grund des Alters wird niemand der gefähr­deten Gruppe zugerechnet, nur auf eigenen Antrag.

Gefährdeten Personen wird eine Pauschal­abgeltung für Zu­stell­gebühren gewährt.

Bei Personen mit Pflege­bedarf wird die Betreuungs­person regel­mäßig getestet oder ein zerti­fizier­ter Be­treuer zuge­wiesen.

Die gefährdeten Personen ver­meiden aus Selbst­schutz mehr als alle anderen den Kontakt nach außen.

⏹ Priorität 3

Hotellerie Inländer

Der Fremden­verkehr steht in naher Zukunft haupt­säch­lich In­ländern zur Ver­fügung.

Kultur- und Wander­urlaube sind erlaubt. Seil­bahnen blei­ben einst­weilen ge­schlossen. Sessel­lifte dürfen mit Auf­lagen (Abstand­regelung!) betrie­ben werden.

Kleine Pensionen ser­vieren Essen ins Zimmer. Die not­wendigen Ge­werbe­berech­tigungen werden temporär ge­setz­lich gewährt. Größere Be­trie­be dür­fen Gäste nur familien­weise ver­köstigen. Der Ab­stand zwischen den Tischen muss ein­ge­halten werden.

Ein all­gemeiner Res­taurant­betrieb wird nur für Fami­lien ge­öffnet (Familien­karte des Ortes). Für jeder­mann zu­gäng­liche Restau­rants werden noch nicht ge­öffnet.

Hotellerie Ausländer

Um eine Quarantäne für Tou­risten zu vermei­den, werden an Grenz­über­gängen Corona-Schnell­tests möglich sein. Carrier, die Wien an­flie­gen, bieten Schnell­tests in einer spe­ziellen Lounge vor Abflug nach Öster­reich an.

Die Tests werden vom Staat oder vom ört­lichen Frem­den­verkehrs­ver­band der Ziel­desti­nation finan­ziert.

Treibstoffpreise

Die derzeitige Preis­situation wird dazu genutzt, die Mineral­öl­steuer um 20-30 Cent anzuheben. Der Steuer­vorteil von Die­sel gegenüber Ben­zin wird ausge­glichen.

Dies soll dem Klima­wandel ent­gegen­wirken. Die Ein­nahmen werden dringend gebraucht. Es ist auch ein Beitrag teure Klima-Straf­zahlungen zu vermeiden.

Entschleunigung

Die Chance, die Zuwachs­raten bei Konsum­ausgaben zu begrenzen, wird genutzt. Die Arbeits­zeit wird generell auf 30 Wochen­stunden be­schränkt, sodass nach Beendigung der Krise zwar weniger produ­ziert/verkauft wird, aber die Zahl der Arbeits­plätze sich von der Wert­schöpfung abkoppelt.

Entfernungssteuer

Dem Globali­sierungs­wahnsinn und der sinn­losen Trans­porte wird durch eine Kilometer­abgabe Einhalt geboten. Beginnend mit land­wirt­schaft­lichen Produkten (Obst, Gemüse, Fleisch...) wird für alle Waren ein Ent­fernungs­zuschlag einge­hoben.

Die Voraussetzungen für ent­sprechende Ur­sprungs­zeugnisse werden schnells­tens ge­schaffen.

Letztlich soll Fleisch aus Argen­tinien weitaus teurer sein als Fleisch aus der Steier­mark oder aus Bayern.

EU-Exportförderungen kommen auf den Prüf­stand. Sinnlose Trans­porte zu Verarbeitungs­zwecken sollen nicht ge­fördert werden.



Ein Blick in die








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