Crowdfunding in der Coronakrise

Aktualität: erstellt Mitte April 2020
Wie eine Variante von Crowd­fun­ding die Finanz­nöte der Wirt­schaft in der Co­rona­krise lin­dern kann.
Die Randbedingungen:
◈ Eigen­kaptal­beschaf­fung für Mittel­be­triebe ◈
◈ Minimale Budget­belastung ◈
◈ Mitwirkung begü­ter­ter Kreise ohne „Reichen­steuer“ ◈

⏹ Ausgangssituation:

Durch die Corona­krise geraten an sich ge­sunde Unter­nehmen in Finan­zierungs­pro­bleme.

Für eine Über­brückung durch Kredite ist oft zu wenig Eigen­ka­pi­tal vorhanden.

Zudem ist Mittel­betrieben eine Eigen­mittel­beschaf­fung via Börse nicht möglich.

⌦ Kreditgarantien

Eine Möglich­keit der Unter­stüt­zung ist die Über­nahme von Bürg­schaften/Kredit­garantien durch die öffent­liche Hand.

Die Bonitäts­prü­fung erfolgt oft durch spe­ziali­sierte staats­nahe Unter­nehmun­gen.

⌦ Direkte Beteiligung der öffent­lichen Hand

Staat oder Länder können auch eine direkte Be­teili­gung oder indirekt durch einen Beteiligungsfonds erwägen.

Verschiedentlich scheuen Unter­nehmer eine Staats­be­teili­gung, auch wenn diese nur be­fristet vor­ge­sehen ist.

⌦ Private Beteiligung

Diese Möglichkeit steht börsennotierten Aktiengesellschaften offen.

⌦ Crowdfunding

Crowdfunding ist an sich für die Finan­zie­rung von Start-Ups üblich.

In der Regel werden wegen des großen Risikos für den Inves­tor nur Mini­beträge auf diese Art investiert. Über einschlä­gige Platt­formen wird eine größere An­zahl von risiko­be­rei­ten Inves­toren ange­sprochen. Erst da­durch wird im günstig­sten Fall das er­forder­liche Kapi­tal auf­ge­bracht.

⏹ Die Idee: Crowd­fun­ding für Mittel­be­trie­be

Es wäre einen Versuch wert, Crowd­fun­ding für etab­lierte Mittel­betrie­be zu ermög­lichen.

Doch: Wer wäre unter welchen Um­ständen bereit, ein solches nicht un­wesent­liches Ri­si­ko zutragen?
Da der Investor allein das Risiko trägt, sollen nur Per­sonen mit einem Ver­mögen über 100.000 Euro diese Ri­si­ko­anlage nutzen.


Natürliche und juris­tische Per­sonen,
  • die über mehr als aus­reichende Kapital­reserven ver­fügen.
  • die zumindest mehr als 100.000 Euro (Einlagensicherung ) bei einem Kredit­insti­tut ge­parkt haben.
  • die an der Be­ständigkeit von Währungen zwei­feln.
  • die volatilen Kurs­bewe­gun­gen nicht aus­gesetzt sein möchten.
  • die mehr als Spar­buch­zinsen lu­krieren möch­ten.
  • die einen Zugriff auf ihr Kapi­tal nicht nötig haben, sondern mit den Er­trägen das Aus­langen finden.
  • die Risko als Heraus­forderung be­greifen.
  • die aus al­truis­tischen Grün­den der Wirt­schaft oder einem bestimm­ten Be­trieb (z.B. dem Stamm­lokal) hel­fen wollen.
Erst bei Zutreffen mehrerer Gründe ist Crowd­fun­ding denkbar.

Der Ablauf:
  • Das Unter­nehmen veran­lasst eine Bo­nitäts­prüfung durch einen un­ab­hängigen seriösen Spezia­lis­ten - nicht die Haus­bank und nicht die öffent­liche Hand.
  • Die Unter­nehmens­struktur wird - um die Ent­scheidungs­ho­heit zu sichern - erforder­lichen­falls ange­passt (z. B. GesmbH wird zu GesmbH & Co KG)
  • Das Unter­nehmen er­stellt einen Muster­be­teiligungs­ver­trag
    • Fixe Jahres­rendite (analog zu Dividenden) - verhandelbar 4% oder 6%, des eingesetzten Kapitals, jeden­falls deut­lich über der In­fla­tions­rate.
    • Eine Gold­bin­dung macht das Invest­ment trotz hohem Ri­si­ko interes­sant.
    • Die Abrechnung der Beteili­gung erfolgt in Gold­dukaten (ev. Un­zen­preis).
    • Eine währungs­unab­hängige Wert­sicherung durch prozen­tuellen An­teil am Unter­neh­men und /oder Gold­preis­bindung wird verein­bart.
    • keine Kurs­schwan­kungen wie bei Wertpapieren.
    • Für den Investor (=Kommanditist) besteht keine Mög­lich­keit, auf die Geschäfts­tätig­keit des Unter­nehmens Ein­fluss zu nehmen.
    • Fixe Laufzeit ( zwischen 2 Jahren und 10 Jahren)
  • Das Unternehmen sucht über eine Crowd­fun­ding-Platt­form nach Inves­toren.
  • Eine oder mehrere Betei­ligungen werden ab­ge­schlossen..
  • Rückzahlung nach Zeit­ablauf nach Wert­entwicklung von Gold­dukaten.
Die Begleitmaßnahmen:
  • Der Investor muß nach Abzug der Beteili­gung mindes­tens einen 6-stelligen Euro­betrag auf einem Bank­konto nachweisen.
  • Steuerliche Gleich­stellung bezüglich KEST (analog Wert­pa­piere, die an den Bör­sen gehan­delt werden).
  • Das zusätzliche Eigen­kapi­tal ermöglicht die Auf­nahme zusätz­licher Fremd­mittel
Eine Variante:
  • Das Investment wird durch eine öffent­liche Kredit­bürg­schaft abge­sichert, wo­raus sich ein zu­sätz­licher Prüf­auf­wand ergibt.
Nachteil der Variante Kredit­bürgschaft: Das Prüf­ver­fahren kostet zu viel Zeit und der Vor­teil des Crowd­fun­ding geht damit ver­loren!




▓ Zukunft nach Corona: ▓










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