Flugreisen nach Covid-19

Aktualität: erstellt im April 2020

Gedanken zur Sa­nierung einer Flug­linie in Zei­ten der Epi­demie

Austrian Air­lines fordern Hilfe

Es steht die For­derung im Raum, dass der öster­reichische Staat die Austrian mit einem mil­lionen­schweren Ret­tungs­paket stützen soll.

Dazu gibt es zwei Ar­gumente
  1. Es handelt sich um die na­tionale Luft­linie Öster­reichs
  2. Die Arbeits­plätze müssen ge­sichert werden
Das erste Argument zählt nicht, weil Austrian die Tochter einer deutschen Luft­linie ist und kein öster­reichisches Unter­nehmen.

Das zweite Ar­gument steht auf töner­nen Füssen. Alle Zu­sagen, den öster­reichischen Stand­ort zu sichern und/oder eine bestimm­te Zahl von Arbeits­plätzen zu gewähr­leisten, sind von zahlreichen Un­wägbar­keiten ab­hän­gig. .

Jedenfalls ist die Unternehmensführung verpflichtet, ausschließlich zum Vor­teil des Unter­nehmens zu agieren.

Wenn nun in Zeiten der Corona­krise welt­weit der Flug­betrieb zusammen­bricht, kann nicht er­wartet werden, dass gerade diese eine Flug­linie den Crash über­leben wird.

Weitere Finanz­hilfen werden ge­fordert - letzt­endlich droht der Austrian das Schick­sal von German­wings.

Ein wichtiges Gegenargument:
  • Wegen des Klimawandels soll die Bahn gefördert werden, keinesfalls aber der Flugverkehr

Machen öster­reichische Hilfs­zahlungen Sinn?

Vor Hilfs­zahlungen an Fluglinien muss drin­gend ab­gera­ten werden.

Das hat schon bei der Hypo Alpe Adria Millionen gekos­tet und würde in diesem Fall mit dem Ver­lust der Stüt­zungs­zahlun­gen enden. Man muss auch davon aus­gehen, dass sich der Bedarf wieder­holen wird, also im nächs­ten oder übe­rnächsten Jahr eine wei­tere Zahlung ein­ge­for­dert wird. Letzt­lich ist mit dem Verlust der Arbeits­plätze sowie­so zu rech­nen.

Welche Alternativen gibt es?

Die Varianten:
  1. Der Austrian an­stelle von Hilfs­zahlungen sichere Geschäf­te an­bie­ten
  2. Eine staat­liche öster­reichische Flug­linie mit einigen wenigen billigen Flug­geräten gründen
In beiden Fällen ist ein solides krisen­unabhän­giges Geschäfts­modell, das in den nächsten Kapiteln be­schrie­ben wird, er­forder­lich.
  1. Der Vorteil bei Variante 1 ist, dass die beste­henden Ressour­cen und die ausge­feilte Logis­tik sowie der be­kannte Marken­name weiter ge­nutzt werden können. Nach­teil ist, dass das Unter­nehmen erst auf eine ren­tier­liche Größe ge­schrumpft werden muss. Das er­fordert schwie­rige Ver­hand­lungen mit der Geschäfts­führung, dem Mutter­konzern und auch der Beleg­schaft sowie der Gewerk­schaft.
  2. Der Vorteil bei Variante 2 ist, dass billiges Flug­gerät am Markt sein wird, dass aber Flug­begleiter, Piloten und auch Manager erst rekru­tiert werden müssen. Der Erfolg hängt vor allem da­von ab, ob eine ge­eignete Geschäfts­führung etab­liert wer­den kann. Damit dauert es un­gleich länger das Geschäft zu star­ten.
Zusammengefasst ist die Varian­te 1 sicherer als Varian­te 2. Nur für den Fall, dass Varian­te 1 nicht um­gesetzt werden kann, muss über Varian­te 2 nach­gedacht werden.

Das Geschäftsmodell

Der heimische Fremden­verkehr und die Export­wirt­schaft be­nötigen - auch ohne Austrian-Stützung - eine Start­hilfe. Das Geschäfts­modell basiert darauf, beide Ziele gleich­zeitig zu erreichen. Es sollen privi­legierte Flug­reisen von und nach Österreich mit Austrian er­möglicht werden.

Finanzen und Le­gistik:

Die Republik Österreich unter­stützt öster­reichische Reise­büros bei der Be­stellung von Charter­flügen, die auch ein Full-Service hin­sichtlich Corona-Tests be­inhalten.

Die Republik Österreich über­nimmt die Finan­zierung der Schulung von Flug­begleitern.

Die Republik Österreich stellt sicher, dass Flug­gäste bei der Ein­reise nach Öster­reich eine zwei­wöchige Quaran­täne ein­halten müssen. Ausgenommen sind Personen mit einem aktuellen Covid-19-Test (nur von Öster­reich zer­tifizier­te Test­verfahren).

Austrian be­schafft die Test­materialien und ver­rechnet die Tests in­klusive aller Kos­ten und Gewinn­spanne mit den Flug­gästen.

Die zu schaffenden Voraussetzungen:
  • Bilaterale Verein­barungen über die Reise­freiheit mit aus­gewähl­ten, vor­wiegend corona­freien Ländern
  • Bestellung von Materia­lien (in aus­reichender Menge), die für sichere Covid-19-Schnell­tests er­forder­lich sind
  • Schulung von Flug­beglei­tern hin­sichtlich Vorsichts­maßnahmen und Test­abwick­lung
  • Umgestaltung der Lounges bzw. An­mietung von Hotel­zimmern (Flughafenhotel) zwecks Durch­ührung umfang­reicher Covid-19-Schnell­tests

WICHTIG:
Beschäftigungs­multiplikator für Bord- und Boden­personal
Mehr öster­reichsische Piloten können ihre Li­zenz halten

Weiters ist mit Austrian eine Verein­barung über stark reduzierte Arbeits­zeiten zu treffen.

Für Flug­begleiter ist dies etwa eine 30-Stunden/Woche mit vollem Lohn­aus­gleich, für Piloten sind noch ge­ringere Arbeits­zeiten vor­ge­sehen (Lohnaus­gleich für Piloten soll mit den Sozial­part­nern ver­handelt wer­den).

Diese Vereinbarung hat folgende Ziele:
  • Da der Flug­betrieb gegen­über Vor-Corona-Zeiten stark redu­ziert sein wird, ermög­licht die Senkung der Wochen­stunden die Be­schäfti­gung einer größe­ren An­zahl von Mit­arbeitern.
  • Um die Lizenz nicht zu verlieren, ist es für Piloten essentiell, regelmäßig zu fliegen.
Die Lande­rechte werden nur an Carrier ver­geben, die sich an diese Vor­gaben halten. Anderen Gesellschaften werden keine slots zu­ge­wiesen. Damit ist eine Gleich­behandlung, wie im EU-Recht gefor­dert, ge­geben.

Die Vorteile kurz zusammengefasst

  • Der budgetäre Mittel­einsatz ist be­grenzt
  • Austrian wird eine Grund­auslastung während der schwie­rig­sten Phase er­möglicht
  • Neben Austrian werden öster­reichische Reise­büros unter­stützt
  • Der Beschäftigungs­multipli­kator kann Beispiel für andere Branchen sein
  • Nur wenige öster­reichische Piloten ver­lieren ihre Lizenz




Ein Blick in die








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