Wärmedämmung
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Planung
Die Überlegungen stammen aus dem Jahr 2014
Investitionen in Wärme­dämmung
  • sichern bzw. erzeugen Arbeits­plätze
  • helfen Energie sparen
Ziel: Wärmedämmung auch bei Alt­bauten rea­lisieren

Forschungsbedarf

Um auch bei beste­henden Gebäuden Wärme­verluste zu mini­mieren, ist eine wesent­liche Voraus­setzung eine dras­tische Redu­zierung der Kosten der Wärme­dämmung.

Dies lässt sich nur mit neuen Werk­stoffen rea­lisieren.

Es ergibt sich die Not­wendig­keit, Material­forschung gezielt zu fördern. Die Eigen­schaften des erst zu ent­wickeln­den Werk­stoffs:
  • Alle Dämmwirkungen in einem Mate­rial vereint
  • Möglichkeit der Aufbringung an der Auße­nwand in nur einem Arbeits­gang
  • Minimierung der Vorbear­beitung von Ober­flächen
  • Minimierung der Nachbear­beitung: Ein­färbung des Werk­stoffs in der ge­wünsch­ten Farbe schon bei der Produk­tion
  • Aushärtung steuer­bar
  • Automatisierte Aufbrin­gung.
Viele technologische Entwick­lungen, die heute üblich sind, wären noch vor wenigen Jahren als uto­pisch ange­sehen worden. Daher sollte an einem durch­aus uto­pischen Werk­stoff ge­forscht werden (Prämien­modell, um Förder­kosten zu mini­mieren)

Landes­förder­programme

Förder­maßnahmen der Länder greifen nur be­dingt, weil
  • zu wenig Mittel bereit­gestellt werden
  • vorwiegend Ein­familien­häuser und Neu­bauten ge­fördert werden.

Fördermodell Mietrecht neu

Erforderlich ist ein gänzlich neues Element z.B. beim Miet­recht.

Bei Einfamilien­häusern ist eine Förderung der Wärme­dämmung relativ einfach. Wichtig und wirklich effektiv wäre ein Wärme­dämmungs-Investitions­schub im Wohn­bau bei bereits bestehen­den Miet­objekten.

Anmerkung: Dieses Förderungs­programm wurde erst 2023 geschaffen. Es ist ein (halber) Schritt in die rich­tige Richtung, nämlich konzen­triert auf Einfamilien­häuser.



Für Wohnob­jekte (z.B. besonders Altbauten) eignet sich dieses Förderungs­paket kaum, und zwar weil der Hauseigen­tümer kein Inter­esse hat, dass der Mieter sich Heiz­kosten erspart.

Anknüpfungspunkt soll die (leider bisher versäumte) Inflations­anpassung der Richt­wert-Mieten sein. Die Valorisierung für Miet­objekte sollte 2-3x ausge­setzt werden, wenn das Miet­objekt genormten Wärme­dämmungs­kriterien nicht entspricht.
Siehe auch Aussetzung der . Analog zu den vom Mieten­gesetz erfassten Wohnungen sollte ein ähn­licher recht­licher Rahmen für alle Woh­nungen, näm­lich auch solche die frei finan­ziert und jüngeren Datum sind, geschaf­fen werden.

Eine Definition der Normen und der Bedingun­gen (an dessen Ende eine Win-Win Situation steht) wäre vor­rangig zu erstellen. Ein Rechenbei­spiel über mehrere Jahre soll gegebenen­falls eine An­passung bei Nach­lassen der Wirk­samkeit ermög­lichen.


Auf diese Weise werden - ohne das Budget von Gebiets­körper­schaften zu belasten - Anreize zur Wärme­dämmung geschaffen.

Wärmedämmungs­investi­tionen würden sowohl für die Wirt­schaft, als auch für den Arbeits­markt wirk­sam sein.
Auch andere umwel­trelevan­te Investi­tionen in beste­hende Wohn­gebäude wären theo­retisch eben­falls nach diesem Modell förder­bar. Dies trifft aber nicht auf die Geo­thermie zu. Geothermie­investi­tionen in Gründer­zeit­vierteln betreffen mehre­re Objekte mit teils unter­schied­lichen Eigen­tümern.

Hingegen könnten PV-Anlagen durchaus in das „Förder­modell Miet­recht“ einbe­zogen werden.


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