Eine einzige Chance für Elektro­mobili­tät:
Multi-Leasing (Car-sharing)
https://dernachdenker.at/WasDieZukunftBringt/carsharing.htm#top

Warum Elektro­mobili­tät insbesondere bei Pkw's eine Sackgasse ist, steht in diesem Dokument:
Umwelt­schonende Alternativen kann es z. B. in der Schiff­fahrt geben:
Eine langfristig wichtige Alter­native wird der „GRÜNE TREIB­STOFF“ sein. Dazu werden Ressour­cen in äquator­nahen Regionen genutzt werden müssen:
Der grüne Treib­stoff kann die vorhandene Infra­struktur (Tank­stellen, her­kömmliche Kraft­fahr­zeuge...) best­möglich nutzen und ist im Flug­verkehr über­haupt die ein­zige sinn­volle Lö­sung.

Planung
Die Überlegungen stammen aus dem Jahr 2021

Mit der derzeit nutz­baren Techno­logie gibt es für elektrisch betrie­bene Pkw's nur begrenzte Markt­chancen.

Ein Teil der Lösung mag es sein, servi­cierte Lade­stationen einzu­richten, die eine gewisse Bequem­lichkeit bieten.

Eine vernünftige und lang­fristige Ziel­richtung kann nur sein, die An­zahl der Pkw in Privat­besitz drastisch zu redu­zieren. Dies kann nur durch ein völlig neues nieder­schwelliges und be­quemes Car-Sha­ring-Modell - in Kombi­nation mit öffent­lichen Verkehrs­mitteln - er­reicht werden.
Eine Variante für die nächs­ten Jahre mag sein, die Nutzung vor­handener Pkw zu mini­mie­ren. Bei­spiels­weise durch einen verordneten Ver­sicherungs­rabatt für wenig genutz­te Autos (z.B. 50% Rabatt bei Fahr­leistung unter 5000km/Jahr). Die Kon­trolle kann bei der § 57a-Begut­achtung einge­plant werden.
Auch eine Reduktion der Kfz-Steuer wäre über­legens­wert.

Trotz aller Förderun­gen ist die Elektro­mobili­tät nur bei Vor­handen­sein privater Lade­stationen (Einfamilien­häuser mit Garage/Carport) und im gewerb­lichen Bereich (Firmen­parkplatz mit Lade­station) attrak­tiv. Damit ist die Markt­durch­dringung mit (Daumen mal π) ca. 5% begrenzt.

Die nachfolgenden Über­legungen beziehen sich daher vor allem auf die Ver­wendungs­möglich­keiten elek­trisch betrie­bener Kraft­fahrzeuge in Städten.

Vorstufe: Garage mit Ladesta­tion für Privat-Pkw

In der Vorstufe werden ledig­lich servi­cierte Lade­statio­nen an besonders geeigneten Plätzen für pri­vate Pkw ange­boten.

In dieser Phase soll mit geringstem Mittel­aufwand ein Projekt gestar­tet werden, das vor allem mit PR-Effekten den weiteren Aus­bau zum Car-Sha­ring ermög­licht.

Voraussetzungen:

Eine bestehende große Garage mit direk­ter Anbin­dung an U-Bahn oder S-Bahn mit Mög­lich­keit Lade­sta­tionen einzurichten
  • Prüfung der technischen Realisier­barkeit
  • Stromanschlüsse: Verfügbar­keit, Eignung
  • Personalbedarf: verlässliches Team
    • Fahrzeuge Umparken
    • Standorterfassung per EDV
    • SMS/Mailinforma­tion an Kunden
    • 24 Stunden Erreich­barkeit
Das Angebot an Kunden:
  • normaler Innerstädti­scher Park­tarif, obwohl die Garage nicht in der Innen­stadt gelegen ist.
  • kostenlose Auf­ladung des Elektro­fahrzeugs während der Steh­zeit
  • kostenloses Umparken nach Beendi­gung des Lade­vor­gangs
Die Vorstufe dient dem Aufbau einer tech­nischen und perso­nellen Infrastruktur in der Garage, die dann auch für Car­sharing (Stand­ort für Multi-Leasing) genutzt werden kann.

Auf die Vorstufe kann bei potenten und vernetz­ten Betreibern verzich­tet werden.

Elektro­be­triebene Car-Sharing-Fahr­zeuge

Ziel ist es, die Gesamtzahl der Fahr­zeuge im Ballungs­raum zu reduzieren. Es soll dem Kfz-Benutzer eine prak­tische Möglich­keit geboten werden, mit geringem Komfort­verlust auf ein priva­tes Fahr­zeug zu verzich­ten.

Im Gegensatz zur Vor­stufe, die lediglich eine bequeme Auf­lademöglich­keit für private Fahr­zeuge bietet, wird der Gesamt­bestand an Fahr­zeugen reduziert.

Weniger Fahrzeuge bedeutet Scho­nung der Ressour­cen (Einsparung Energie und Materia­lien für Produk­tion, Müll­vermeidung). Auch der Ein­satz von Arbeits­kräften wird redu­ziert, was für eine allge­meine Arbeits­zeit­reduk­tion ge­nutzt werden kann. (30-Stunden-Woche, 4 Tage-Woche etc.)

Abomodell - Vorteile für den Kunden

Das Geschäfts­modell unter­schei­det sich von den der­zei­tigen Car-Sharing­modellen da­durch, dass dem Kunden die Kosten als Abonne­ments verrech­net werden, sodass die Einzelfahrt keine Kosten­überlegungen verur­sacht.

Eine sehr wichtige Variante kann sein, dass die Kosten ähnlich struktu­riert sind, wie beim Erwerb eines Fahr­zeugs. Einmal­zahlung + Monats­rate. Details dazu siehe Kapi­tel Kalku­lation.

Weiters:
  • Das Fahrzeug steht stets zur Ver­fügung (Inter­net/App-Voran­meldung).
  • Das Fahrzeug wird stets richtig bereift (allen­falls auch mit Schnee­ketten) sowie mit allen gesetzlich vorge­schriebe­nen Acces­soirs bereit gestellt.
    Alle aktuellen Assistenz­systeme sind standard­mäßig einge­baut.
  • Das Fahrzeug kann an einem Verkehrs­knoten­punkt (24 Stunden Bereit­schaft) voll aufge­laden abgeholt und abge­geben werden.
  • Abhängig vom Anbieter: Fahr­zeugrück­gabe in einer anderen Filiale

Zukunftsvarianten

Mehr Flexibilität kann in Zukunft geboten werden:
  • Zustellung des fahrzeugs durch einen Chauffeur (Rück­fahrt des Chauffeurs mit E-Scooter)
  • Zustellung als autonom fahren­des Fahrzeug
Der Zeit­horizont für auto­nomes Fahren (Level 5) liegt aller­dings bei 20-30 Jahren.

░ Autonome Kfz-Anlie­ferung - Recht­liche Rahmen­bedingun­gen

Die Rechtslage muss den Betrieb von auto­nom fahren­den Kfz (Level 5) ermöglichen. Somit ist die autonome Kfz-Anlie­ferung erst in ferne­rer Zu­kunft zu er­warten.
Erläuterung Level:
Die 5 Stufen des autonomen Fahrens laut SAE:
Stufe 0: Keine Automation
Stufe 1: Assistiertes Fahren
Stufe 2: Teilautoma­tisiertes Fahren
Stufe 3: Hochautoma­tisiertes Fahren
Stufe 4: Vollautoma­tisiertes Fahren
Stufe 5: Fahrerloses Fahren



Da in den nächsten Jahren nicht mit dem Ein­satz autonom fahren­der Kfz zu rech­nen ist, wird das gängige Modell die Abho­lung / Rück­gabe an einem Ver­kehrs­knoten­punkt sein, allen­falls auch Anlie­ferung des Kfz mittels Chauf­feur, wobei die Rück­fahrt des Fahrers mit E-Scooter erfolgt.


Vorteil: Versicherung, Steuern
Alle Steuern, und Versicher­ungen sind inklu­diert.
Park­gebühren am Auslieferungs­standort und Autobahn­gebühren im Inland sind inklu­diert. (Rahmenbe­dingungen - lokal verschiedene Aus­nahmen - vertrag­lich festge­legt)

Vorteil: Kleine Schäden ohne Versiche­rung
Versicherungs­meldung ist nur bei größeren Schäden oder bei Beteili­gung eines Dritten erforder­lich.
Unbedeu­tende Blech­schäden ohne Fremd­beteiligung werden nicht do­kumen­tiert - dadurch entfällt Ad­ministrations­aufwand und Fahrzeug­stillstand.

Vorteil: keine Werkstatt­besuche
Service, jährliche Über­prüfung, Reifen um­stecken erledigt der An­bieter.
Reparaturen sind inklu­diert.

Vorteil: Urlaubs­fahrten
Bei manchen Anbietern kann für Urlaubs­fahrten ein Benziner ange­fordert werden. Treibstoff muss aller­dings bezahlt werden (Tank­regelung voll/voll).
Bei einigen Anbietern sind Auslands­fahrten möglich (vertraglich genau festge­schrieben).

Variante: Akku­wechselservice durch Partner­unter­nehmen (unter­schied­liche Service­zeiten oder 24-Stunden-Service) an bestimmten Stand­orten - teilweise auch im Aus­land. Bei manchen Anbietern ist diese Leis­tung inklu­diert, manche heben dafür ein Service­pau­schale ein.

Vorteil: Verträge mit inter­nationalen Leihwagenfirmen:
Der Kunde kann große Distan­zen mit dem Flug­zeug zurück­legen und hat vor Ort ein Fahr­zeug (anfäng­lich nur teil­weise elek­trisch betrieben). Miet­wagen für eine Urlaubs­reise an einem Stand­ort des Betrei­bers teil­weise sogar gratis.

Die Car-Sharing­rate ist so kalku­liert, dass sie sich kaum von einer üblichen Leasing­rate oder einem Fahrzeug­erwerb + laufen­den Kosten unter­scheidet. (Details dazu siehe Kapi­tel und Kosten­gegenüber­stellung aus Kunden­sicht: )) Ein Vorteil für den Kunden!
Der Anbieter hat den Vor­teil, Fahr­zeuge mehr­fach ein­setzen zu können. Fahr­zeuge die am Wochen­ende für Aus­flüge genutzt werden, kommen an Wochen­tagen als ganz nor­male Taxis zum Einsatz. Es ist zu erwar­ten, dass Anbieter - ausge­löst durch den Wett­bewerb - zusätz­liche Dienste anbieten.

Einige Ideen dazu:
  • Taxidienst: Anzahl der inklu­dierten Taxifahrten wird zu Vertrags­beginn festge­legt.
  • Luxus-Taxidienst: Auf­zahlung für ein edles Fahr­zeug/auch Stretch­limousine, Fahrzeug­reinigung ist inklu­diert.
  • Urlaubspauschale: Standard ist ein Urlaubs­auto für 3 Wochen pro Jahr (Fahrzeug­reini­gung ist bei zeit­gerech­ter Anmeldung inklu­diert). Aufstockung für mehr Urlaubs­wochen erfolgt durch Auf­zahlung. Das Kraft­fahrzeug kann alter­nativ auch als Benziner/Diesel/Erdgas/Wasser­stoff ange­fordert werden. Auf­tankung ist vom Kunden zu be­zahlen (Voll bei Über­nahme und bei Rück­gabe). Elek­trisch betrie­bene Fahr­zeuge können bei allen in einer Liste aufge­zählten Lade­stationen kostenlos aufge­laden werden.
  • Ausflugs­pauschale: Etwa 50 Ausflüge (1-2 Tage) sind inkludiert, weitere Aus­flüge sind gegen Auf­zahlung möglich.
  • jawtrip: Ab Ein­führung der auto­nom fahren­den Kfz sind auch Aus­flüge mit mehreren unter­schiedlichen Ziel­punkten möglich. (Z.B. Wan­derung/Rad­tour von A nach B, wobei das Fahr­zeug autonom zum End­punkt der Tour fährt.)
  • kleines Tages­pauschale: etwa 50 Anfor­derungen für 1-10 Stunden sind in­klu­diert. Auf­stockung um jeweils 50 Anforderungen möglich.
  • Zweitwagenpauschale: Es wird ein zusätzlicher Klein­wagen für Besor­gungen bei­gestellt. Der Preis wird indivi­duell fest­gelegt, kann ana­log kleines Tagespau­schale gegen 0 diver­gieren.
  • Pendlerpauschale: wird indivi­duell fest­gelegt.
  • Fernreise­pauschale: Für eine Fern­reise pro Jahr wird an fest­gelegten Stati­onen (betriebseigene Leihwagenstandorte) ein Leihw­agen gratis bei­gestellt, für andere Destina­tionen können Fahr­zeuge eines Vertrags­partners zu Sonderkondi­tionen gemie­tet werden.
  • Sportpakete: Es kann sowohl ein Sport­pakete „Fahrräder“ als auch ein Sport­paket „Wintersport“ zugebucht werden. Die Lagerung der Fahr­räder / der Winter­sport­ausrüstung des Kunden erfolgt in der betriebs­eigenen Garage und ist im Pauschale ent­halten. Das Fahr­zeug wird bei ent­sprechen­der Anfor­derung mit Schi­trägern / Rad­trägern und mon­tierten Sportgeräten ausge­liefert. Für die War­tung der Sport­ausrüstung stehen entspre­chende Fach­betriebe zur Verfü­gung. Die Verrechnung erfolgt direkt mit dem Vertrags­partner.


░ Das Abomodell aus Anbieter­sicht

Der Aufbau des Unter­nehmens erfordert entspre­chende Kapital­reserven und die Mög­lich­keit inter­national tätig zu werden.
  • Das Car-Sharing Unter­nehmen besitzt E-Cars ver­schie­dener Größe und Leis­tung.
  • Das Car-Sharing Unter­nehmen unterhält Garagen mit Lade­sta­tionen.
  • ZUKUNFT: Autonom fahrende Elektro­fahr­zeuge bewegen sich selb­ständig zum Kunden.
  • ZUKUNFT: Der Kunde kann sich ent­scheiden, selbst zu fahren oder nur das Ziel ein­zutippen. Damit werden auch Per­sonen ohne Führer­schein ange­sprochen.
  • Es werden verschiedene Finan­zierungs­modelle ange­boten, um eine möglichst große Anzahl von Kunden zu ge­winnen:
    • Zeitabrechnung (Minuten)
    • Stundenpauschalen 2h, 4h, 6h
    • Tagespauschale
    • Tagespauschale mit Fahrzeugwechsel
    • Urlaubspauschale
    • Sharingpauschale
    • Sharingpauschale mit Fahrzeug­wechsel
  • Zur belieb­testen Variante wird sich das „Sharing­pau­schale mit Fahr­zeug­wechsel“ entwickeln.

    Dieses kann in mehreren Vari­anten angeboten werden - Beispiele dazu:
    • Pendlerpauschale (5x wöchentlich - kurze Dis­tanzen für Strecke zum Bahn­hof)
    • Ausflugspauschale (50x/100x pro Jahr) ohne km-Begren­zung
    • Zwei Fahrzeuge - Familienermäßigung (wenn Pendler- & Ausflug­pauschale gemein­sam gebucht werden)
    • „MIT ALLES“ (ständige Verfüg­barkeit ohne km-Begren­zung)
Ein wichtiger Punkt sind vertrag­liche Rege­lungen für den Fall, dass ein Fahrzeug aus Energie­mangel stecken bleibt. Die Regelungen, wer allen­falls die Abho­lung finan­zieren muss, ist wesentlich. Koopera­tionen mit Auto­fahrer­klubs und lokalen Tank­stellen/Werk­stätten wären eine Lösung.

Idealer­weise besitzt der An­bieter sowohl eine Taxi-, als auch eine Leihwagen­konzession und hat enge vertragliche Bin­dungen mit einem Auto­produ­zenten. Dadurch ergibt sich die Möglich­keit den Fuhr­park schnell mit „Tageszulassungen“ aufzufüllen. Ergänzend wäre auch eine Reisebüro­konzession von Vorteil, um Hotel­aufent­halte und Flüge an­bieten zu können.

░ Die Kunden

Für den Kunden soll es auch finan­ziell vorteil­haft sein, auf ein eigenes Auto zu ver­zichten.

Kosten­gegen­überstellung für einen städti­schen Haus­halt:
Die nachstehende beispiel­hafte Kosten­gegen­überstellung bezieht sich nur auf einen städti­schen Haus­halt, der derzeit ein Kfz mit fossilen Brenn­stoffen nutzt. Für den Arbeits­weg werden schon heute (und auch nach Nutzung eines elek­trisch betrie­benen Carsharing­fahrzeugs) öffent­liche Verkehrs­mittel in An­spruch ge­nommen. Für diesen Personen­kreis mag ein Umstieg auf smartes Car­sharing durch­aus sinn­voll sein.

Auf andere Haushalte (vor allem für Bezieher von Pendler­begünsti­gungen) trifft das Beispiel nicht zu. Diese Haus­halte müssten klima­kompatible Unter­stützungen erhalten. Derzeit ist das Gegen­teil der Fall.

Die Einbeziehung der Pendler­haushalte in das smarte Car­sharing macht trotz­dem Sinn, weil unter­schied­liche Benutzungs­zeiten aus­gleichend wirken.

Die Kosten für den Besitz eines preis­günstigen Kfz:
Benzin/Diesel:
Anschaffungskosten incl. NOVA: ca. 25.000 EURO
Restwert/Verkaufspreis nach 10 Jahren. 5.000 EURO
Wertverlust 10 Jahre 20.000 EURO pro Jahr daher 2.000 EURO
Jahreskosten bei 10.000 km Jahres­leistung - sehr grob ge­schätzt / gerun­det
*) Für die Übergangs­phase wäre eine Reduk­tion der Haft­pflicht­ver­siche­rung/Kfz-Steuer für „We­nig­fahrer“ denk­bar.
Jahreskosten EURO
Wertverlust 2.000
Jahresservice incl. §57a Überprüfung 500
Verbrauchs­material | Reifenwechsel 150
Haftpflicht­versicherung*) 600
Treibstoff 10.000km
800 Liter à 1,90 EURO
1.500
Parkpauschale 160
Zusätzliche Parkgebühren 100
Autobahnbenützung Inland 100
Autobahnbenützung Ausland 100
Strafmandate 100
Taxispesen (Heim­fahrt vom Heurigen etc.) 200
Summe 5.600
Dazu kommen noch die Kosten
für eine Jahres­karte der Verkehrs­betriebe
je (berufs­tätigem) Familien­mitglied
(maximal 365 EURO x Personen­zahl).
Weiters können zusätz­liche Taxi­spesen an­fallen:
Beispiel­sweise für Jugend­liche (Disco­heimfahrt).
Summe mit 2½ Öffi-Jahres­karten 6.600
Die Kosten für Smartcarsharing (Elektro):
Dieser Kosten­aufstellung liegt keine Kalku­lation zu­grunde!
Variante Freizeitnutzung (alles fiktiv)
Depot: ca. 10.000 EURO
Nach 10 Jahren: Neuer Vertrag erforderlich
Jahreskosten EURO
Wertabschreibung: 1.000
Wochenendausflüge: 50xTagesmiete inkludiert 0
Zusatzwochenendausflüge: 50xTagesmiete à 120 EURO 600
Kurzfahrten/Einkäufe: 50x à 60 EURO 300
Auslandsleihwagen bei Partnerfirma: 1 Woche 600
Parken + Laden am Heimatstandort: inklusive 0
Externes Laden 1.000
Parkpauschale am Heimat­ort inkludiert 0
Zusätzliche Parkgebühren 100
Autobahnbenützung Inland inklu­diert 0
Autobahnbenützung Ausland 100
Strafmandate 100
Taxispesen (Heim­fahrt vom Heu­rigen etc.) 200
Öffi-Klimaticket 2 Erwachsene + Kinderzuschlag 2.300
Summe 6.300
❖ ❖ ❖
Zusatz­kosten je Haushalts­mit­glied
Flugticket/Auslands­bahnfahrt: Beispiel:500
Taxispesen (Heim­fahrt Disco etc.) 200
Summe ist mit Personen­zahl zu multi­plizieren 700
Andere Varianten für Berufs­pendler | Langstrecke | Kurz­strecke (nur bis zum Bahn­hof) sind vorzu­sehen. Auch die Variante Freizeit­nutzung ist fiktiv und muss erst kalku­liert werden...

Es zeigt sich, dass speziell bei Haus­halten mit mehreren Familien­mitglie­dern auf Auslands­flug­reisen verzich­tet werden muss. Ein Verzicht auf das Klima­ticket macht nur bei 1 bzw. 2 Personen im Haus­halt Sinn.
Kalkulation durch Leihwagen­firmen: Mögliche­rweise werden weitaus günsti­gere Leasing­varianten (Konkurrenz­druck) angeboten.




Anhand typischer Beispiel­fälle werden nach­stehend verschie­dene Kunden­typen von ☺car  beschrieben:

⁘ Kunde A

„Ich wohne sehr zentral und fahre öffent­lich in die Arbeit, brauche ein Auto nur am Wochenende für Aus­flüge. Da ich keinen Zugang zu einer Garage mit Lade­station habe, nehme ich mir den Wagen von ☺car  nur stundenweise oder am Wochen­ende für einen Ausflug.

Der Wagen kommt immer autonom und ist voll aufge­laden. Sehr vorteil­haft ist es auch, dass ich, wenn es an den Stadt­einfahrten staut, das Auto auch am Bahn­hof abstellen und mit der Bahn nach Hause fahren kann. “

⁘ Kunde B

„Ich fahre beruflich und privat sehr viel.

Am Firmenparkplatz habe ich die Möglich­keit ein E-Auto zu laden. Ich habe mir sogar einen elektrisch betriebe­nen Wagen geleast, aber nach ein paar Monaten wieder zurückge­geben. Die Reich­weite hat mich nicht überzeugt und die Dichte der Lade­stationen ist immer noch viel zu gering. An Urlaube im Ausland ist überhaupt nicht zu denken.

Auch habe ich gehofft, dass bald alle Land­gasthöfe und Seilbahn-Talstationen Lade­stationen errichten werden, aber das ist bisher nur teilweise der Fall.

Ich bin daher sehr froh über die Grün­dung von ☺car .

In der Stadt ordere ich einen Klein­wagen, für Familien­ausflüge und für Urlaube eine große Limousine. Um das Auf­laden brauche ich mich nicht zu kümmern. Wenn ich nach dem Schifahren vom Berg her­unter­komme steht der Wagen auf­geladen am Park­platz. Urlaubsreisen mache ich mit dem Flug­zeug oder der Bahn (kommt auf die Entfernung an). Am Urlaubsort steht mir ein Wagen von ☺car   genauso zur Verfügung, wie zu Hause. Das alles ist im ≪Sharing­pauschale mit Fahr­zeugwechsel≫ enthalten. “

⁘ Kunde C

„Wir wohnen am Stadt­rand und hatten früher zwei Autos. Seit meine Tochter den Führer­schein hat, stand die An­schaffung eines dritten Wagens im Raum.

Wenn meine Tochter in die Disco fährt, nutzt sie jetzt ☺car . Das ist viel praktischer und billiger als ein Taxi. Wir bestehen darauf, dass sie sich nicht von einem möglicherweise betrun­kenen Jungen nach Hause bringen lässt!

Wenn meine Frau und ich vom Heu­rigen heim­fahren, ist ☺car   auch sehr nützlich.

Meine Frau macht auch den Wochen­end­einkauf mit dem ☺car .

Derzeit haben wir noch ein Benzin­auto, das werden wir aber demnächst ver­kaufen und alles mit ☺car   machen.“

⁘ Kunde D

„Ich brauche ein Auto haupt­sächlich am Wochen­ende für Ausflüge und für den Wander­urlaub in den Bergen. Mein Problem war bisher, dass ich mit dem Auto immer genau planen musste, wie ich zum Aus­gangs­punkt (dem Parkplatz wo das Auto steht) zurück­komme.

Manchmal musste ich mit der Bahn oder dem öffent­lichen Bus zurück­fahren. Das war immer sehr umständ­lich, weil die Stationen nie dort waren, wo ich sie gebraucht hätte und weil der Bus­fahr­plan in der Regel auf Berufs­verkehr oder Schüler­verkehr ausge­richtet ist.

Einmal musste ich mich von meinem Cousin abho­len lassen, weil der Bus umge­leitet war.

Mit ☺car  ist das kein Problem mehr. Wenn ich mit der Wanderung beginne oder auch bei einer Rast, gebe ich den Ort ein, wo mich ☺car   ab­holen soll. Das hat bisher immer funktio­niert. Manchmal habe ich den gleichen Wagen am Nach­mittag wieder bekommen, manchmal einen anderen. Das ist aber eigent­lich egal, Haupt­sache ich kann wieder heim­fahren!“


░ Die Kalkulation

Heute kann der Kunde zwischen
  • Neukauf + laufen­de Kosten
  • monatlicher Leasing­rate
wählen.

Beim neuen Carsharingmodell werden ähnliche Finan­zierungs­varianten ange­boten: Damit die Einzel­fahrt dem Kunden möglichst geringe Kosten verur­sacht, wird vor allem eine Finan­zierung mit hohen Ein­stiegs­kosten (analog Fahr­zeug­kauf) + Monats­kosten (analog Service + Repara­turen + Autobahn­gebüh­ren + Park­gebüh­ren, Reifen­wechsel, Treib­stoff etc.) ange­boten.

Im Extrem­fall kann die Einzel­fahrt komplett kosten­frei sein oder zu einem symbo­lischen Betrag abge­rechnet werden.


Für einen Leihwagen­anbieter und Anbie­ter von Car-Sharing-Model­len ist der Einstieg in das neue Ge­schäfts­modell einfa­cher. Das neue Car­sharing­modell mit hoher Einmal­zahlung wird nur bei bester Boni­tät und breit aner­kannter Seriosi­tät des An­bieters realisier­bar sein.

Die Markt­chancen sind vor allem davon abhängig, ob die Fahr­zeuge zu einem vernünf­tigen Preis erworben werden können. Kfz-Produ­zenten und eta­blierte Händ­ler sind klar im Vor­teil. Auch die Möglichkeit mit Tages­zulassungen flexi­bel auf zusätz­lichen Bedarf zu rea­gieren, mag sehr vorteil­haft sein

Nicht unwesentlich ist auch das Handling mit Kfz-Versicher­ungen. Die Fahr­zeug­über­nahme muss einfach und unbüro­kratisch sein. Die bei etablierten Leihwag­enan­bietern kom­plexen Über­nahme­regeln haben keine Zukunft. Kratzer am Wagen müssen unbe­achtet bleiben. Werkstatt­aufent­halte sind als unren­tierliche Steh­zeit möglichst zu ver­meiden.

Für Auto­produ­zenten und Auto­händler ist zu be­denken, dass die An­zahl der in Umlauf befind­lichen Fahr­zeuge zurück­gehen wird. Da dieser Trend nicht aufzu­halten ist, lohnt es sich, ein Car-Sharing-Modell zu rea­lisieren.

In Ballungs­räumen ist der Betrieb von Car-sharing jeden­falls lukra­tiver als in länd­lichen Regi­onen.

Es wird zweckmäßig sein, mit lokalen Betrei­bern von Lade­stationen Kooperations­verträge abzu­schließen (Handling des Lade­vorgangs bei autonomer Anfahrt des E-Cars). Koopera­tionen mit Auto­fahrerklubs, allen­falls auch mit lokalen Kfz-Werk­stätten sind not­wendig.

Wichtig für Urlaubsfahrten sind Akku­wechsel­stationen an strate­gisch günstig gele­genen Orten. Es kommmen vor allem Tank­stellen mit 24-Stunden Be­trieb in Frage. Eine sorgfältige Auswahl der Vertrags­partner ist unbe­dingt erforderlich, möglicher­weise muss der Akku­wechsel auf eigenes (gekenn­zeichne­tes) Material be­schränkt werden.

░ Die Preise im Wett­bewerb

  • Zeitabrechnung und kleine Stunden­pauschalen stehen im Wett­bewerb mit Taxi­unternehmen.
    Das Geschäftsmodell ist durch die Ein­sparung des Lenkers für den Kunden lukrativ
  • Bei längerer Inanspruch­nahme, insbesondere beim Sharing­pauschale ist eine kunden­orientierte Preis­gestaltung erfor­derlich:
    Die Sharingrate wird durch „Heraus­rechnen“ von Kosten­komponenten erschwing­lich dargestellt.
    jährliche Abrechnung: Service­pauschale
    jährliche Abrechnung: Reifenwechsel­pauschale
    monatliche km-abhängige Abrechnung: Energie­kosten
    jährliche Abrechnung: Fahrzeug­reinigung
    monatliche Abrechnung: Parkgebühr/Garagen­kosten
    jährliche Abrechnung: Kfz-Versiche­rung
    jährliche Abrechnung: Kfz-Steuer
    jährliche Abrechnung: Autobahn­gebühr
  • Wesentliche Kosteneinsparung, wenn auto­nomes Laden möglich sein wird.
    Forschungsausgaben für induktives Laden
    Vetragsverhandlungen mit zusätzlichen Ladestationenbetreibern
    aktuelle Datenbank mit GPS-Daten freier Lade­stationen

░ Die wirtschaftspolitische Komponente

Eine erfolgreiche Reali­sierung des Geschäfts­modells hat Auswir­kungen auf das Wirtschafts­gefüge:
  • Die Wertschöpfung bei der Produk­tion von Elektro­fahr­zeugen ist geringer, als bei Fahr­zeugen mit Ver­brennungs­motoren, was sich nach­teilig auf Produktions­betriebe und damit auch auf die Beschäf­tigung und auf die Steuer­leistung auswirkt.
    Im Wettstreit der Produ­zenten im schrump­fenden Markt wird es darauf an­kommen, wer sich größere Markt­an­teile sichern kann.
    Einen Wettbewerbs­vorteil haben jeden­falls jene Firmen, die auf bessere Akku­mulatoren (größere Reich­weite, schnellere Lade­zeiten, längere Lebens­dauer, Tempera­turunab­hängigkeit) setzen. Produ­zenten müssen sich im Wett­bewerb behaup­ten, Betriebe, die, der Ent­wicklung hinter­her hinken, scheiden zwangs­läufig aus dem Markt aus.
    Da sich die Wert­schöpfungs­komponente bei der Batterie­pro­duktion in den Rohstoff­bereich (seltene Erden) verlagert, macht es auch Sinn, sich in diesem Bereich zu enga­gieren (Liefer­ver­träge, Betei­ligung bei der Rohstoff­gewinnung).
    Im Vorteil sind natür­lich jene An­bieter, die attraktive Car-Sharing­angebote im Porte­feuille haben.
    Eine längerfristige - nicht zu vergessende - Pers­pektive ist die Enwicklung von alter­nativen Antriebs­formen bis zur Pro­duktions­reife: Brenn­stoffzellen­motor, OME-Kraft­stoffe ...
  • Gesamtwirtschaftlich sind Regionen mit starker Ausrichtung auf Autobau bzw. auf Zulie­ferung auto­motiver Produkte benach­teiligt.
    Die öffentliche Hand wird not­wendiger­weise Kfz-Produ­zenten mit Entwicklungs­poten­tial unter­stützen müssen.
  • Die Entsorgung von Akkumulatoren belastet die öffentliche Hand.
  • Recycling­überein­kommen könnten für beide Teile (Produzent und Kommune) nütz­lich sein.
  • Stromerzeugung und Infra­struktur er­fordern Anpas­sun­gen, die zum Teil vom Steuerzahler oder Strom­kunden zu be­zahlen sind.
  • Taxiunternehmen kommen unter Druck - Beschäfti­gungs­möglichkeiten im unteren Lohn­segment werden deut­lich reduziert.
  • Der Parkplatz­bedarf wird geringer, was zusätzliche Gestaltungs­möglichkeiten für den öffent­lichen Raum ermög­licht (Gast­gärten, Spiel­strassen etc.)

░ Der Zeitpunkt für den Markteinstieg

Der Zeitpunkt für den Markt­einstieg ist sehr wichtig und sollte mit Be­dacht gewählt werden.

Die Marktsituation heute (2021):

Elektro­fahrzeuge sind nur für jene Per­sonen halbwegs attrak­tiv, die über eine eigene Lade­station verfügen. Z.B. Haus­besitzer (vorzugs­weise in länd­lichen Gegenden) oder Firmen mit Firmen­park­platz/Firmen­garage.

In Ballungs­räumen bietet sich das oben beschriebene Car­sharing­modell an. Dieses kann vom Kunden dann ange­nommen werden, wenn keine Lade­station in der Wohn­umgebung verfügbar ist. Nur in Groß­städten ist der Einsatz von E-Scootern zur Rück­fahrt/An­fahrt von Chauf­feuren wirt­schaftlich rea­lisier­bar.

Erst mit autonom fahrenden Fahr­zeugen kann das Geschäfts­modell auch auf Umland­gemeinden ausge­dehnt werden.



Fragen, die mittels Markt­forschung zu klären wären:
  • Welche Rahmenbedingungen erwar­tet der Kunde? (Dichte der Lade­stationen, ört­liche und zeit­liche Verfüg­barkeit des Transport­mittels)
  • Wieviele Kunden (bisher Autofahrer/Öffi-Nutzer) sind zu erwarten?
  • Welche Argumente können über­zeugen? (günstiger Ver­kauf des bis­herigen Kfz)
Zeichnen sich tech­nisch bessere Alternativ­antriebe ab, ist zeit­gerecht ein Umstieg zu planen. Die Er­neue­rung des Fuhr­parks ist dabei das gerin­gere Problem. Der Umstieg von priva­ten Kraft­fahrzeugen zur Inan­spruch­nahme von Car­sharing wird nicht mehr so attrak­tiv sein wie heute.
  • Klimaneutrale „grüne“ Kraft­stoffe könnten effi­zienter produziert werden und daher preis­günstiger zur Verfü­gung stehen.
  • Flusszellen­antrieb könnte bis dahin nutz­bar sein. Elektrolyt­tank­stellen­netz muss er­richtet werden.
  • Feststoff-Batterien erfordern mit Sicher­heit ein anders System von Lade­stationen, was generell möglichst früh­zeitig bei der Planung zu berück­sichtigen ist.
  • Wird der Brenn­stoffzellen­motor und auch die Energie-Effi­zienz der Wasser­stoffenergie­kette verbessert und damit auch für Pkw einsetz­bar sein? Allerdings würde an­stelle von Lade­stationen ein Netz von Wasser­stoff­tank­stellen not­wendig sein.

Conclusio:
Derzeit öffnet sich ein Zeit­fenster
um mit Car-Sharing die Anzahl der
privaten Kraft­fahrzeuge zu reduzieren.

Das Zeitfenster wird sich schließen, wenn neue Antriebs­technolgien markt­reif werden.

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